Zusatz AGB für Besucher in Zeiten von Corona

Für alle Veranstaltungen, die in einer Veranstaltungsstätte/ Location der CMT Cottbus Congress, Messe & Touristik GmbH stattfinden, stimmt die/ der Besucher/-in den hier folgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen, mit dem Kauf der Eintrittskarte zu.

1. Kurzübersicht 

Regeln für Zuschauer und Gäste
• Abstand halten, mindestens 1,5 m
• Möglichst Mund-Nasen-Schutz tragen
• personalisierte Tickets kaufen/ vollständigen Namen sowie Telefonnr. oder Emailadresse auf dem Ticket eintragen
• Bei Krankheit zu Hause bleiben
• Handhygiene regelmäßig durchführen
• Husten- und Nies-Etikette beachten

2. Einlassbedingungen

Die für den Veranstaltungszeitraum geltende Eindämmungsverordnung ist Teilnahmebedingung! 
Angepasst an die vorherrschende Situation und die jeweiligen behördlichen Anordnungen können COVID-Tests, Nutzung einer Kontaktnachverfolgungs-App etc.  für den Besuch der Veranstaltung verpflichtend sein. Der Zugang zur Veranstaltung kann nur mit gültigem, personalisiertem Ticket erfolgen.  Bitte halten Sie das Ticket und ein amtliches Identifikationsdokument (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) bereit. Jedes Ticket entspricht einem Platz. Für das Allgemeinwohl und auf Grund der Umgangsverordnung dürfen Sie bei Infektionssymptomen an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Beim Auftreten folgender Symptome ist den Besuchern der Zutritt zur Versammlungsstätte zu verwehren.

• Halsschmerzen / Halskratzen
• Trockener Husten
• Fieber
• Auswurf
• Extreme Müdigkeit
• Muskel- / Gliederschmerzen
• Schüttelfrost
• Kopfschmerzen
• Übelkeit
• Verstopfte Nase
• Atembeschwerden / Atemnot
• Bluthusten
• Durchfall
• Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes

3. Allgemeine Hygieneregeln

Für das Einhalten der folgenden allgemeinen Hygieneregeln ist jeder Besucher selbst verantwortlich.
Abstand: Grundlegend sollten Personen aus einem Haushalt (Infektionsgemeinschaft) mindestens 1,5m Abstand zu der nächsten Infektionsgemeinschaft einhalten. Handhygiene: Regelmäßiges Durchführen der Handhygiene mit Handdesinfektion oder mit Wasser und Seife, mindestens 30 Sekunden lang. Mund-Nasen-Schutz: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfehlen wir sowohl zum Eigenschutz als auch zum Schutz anderer Personen. Vor allem bei den Ein- und Auslasssituationen sowie beim Besuch der Toilette oder der Nutzung des Gastronomieangebotes, kann es kurzzeitig zu geringeren Abständen untereinander kommen. In diesem Fall ist der Mund-Nasen-Schutz besonders wichtig. Niesen und Husten: Bitte Husten oder Niesen Sie mit mindestens 2 m Abstand zu anderen Personen in Ihre Armbeuge und drehen Sie sich weg. Bitte verwenden Sie Einwegtaschentücher. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich Hände waschen oder desinfizieren.

4. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Im Einlassbereich und mit Zugang auf das Gelände des Spreeauen-parks, ist den Anweisungen der Einlasskräfte, Platzeinweisern und allen Beteiligten des Organisations-teams unbedingt Folge zu leisten. Bitte begeben Sie sich unverzüglich auf dem vorgeschriebenen Weg zu dem Publikumsbereich vor der Bühne/ Gästeblock. Die unter  Punkt 2 genannten Allgemeinen Hygieneregeln während des gesamten Aufenthaltes im Spreeauenpark sind einzuhalten. Während des gesamten Aufenthalts im Spreeauenpark besteht die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich mit Ankunft am eigenen Platz im Publikumsbereich darf diese abgenommen werden. Diese Vorschrift wird von unseren Ordnern kontrolliert und durchgesetzt. Eine Zuwiderhandlung kann zum Platzverweis und Ausschluss von der Veranstaltung führen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Falle nicht möglich.

5. Ticketverkauf/ Ticketkontrolle

Tickets werden ausschließlich personalisiert über die VVK Stellen angeboten. Bitte füllen Sie, bevor Sie die Veranstaltung besuchen, den dafür vorgesehenen Bereich oder an einem passenden Ort, auf dem Ticket mit Vorname, Nachname und Telefonnummer oder Emailadresse aus. Dies ist notwendig, um die Nachverfolgung laut SARS-CoV-2-UmgV zu ermöglichen. Die Ticketkontrolle soll möglichst kontaktlos erfolgen, das kann digital oder ausgedruckt erfolgen. Deshalb behalten wir uns vor, die Tickets einzubehalten oder zu scannen. Sollte Ihr Ticket einbehalten werden, wird dieses nach spätestens 4 Wochen durch den Veranstalter per sicherer Aktenvernichtung entsorgt. Die Aufbewahrung dient lediglich einer möglichen Kontaktierung, im Falle von Infektionsgeschehnissen während Ihres Aufenthaltes zur Veranstaltung.

6. Platzwahl

Eine vorherige Platzwahl ist nicht möglich. Nach dem Zutritt auf das Gelände des Spreeauenparks, werden Platzeinweiser im Besucherbereich zur Verfügung stehen. Die Sitzmöglichkeiten sind jeweils in Vierergruppen mit einem Abstand von mindestens 1,50m in alle Richtungen zur nächsten Gruppe angeordnet. Es besteht keine Verpflichtung, während der Veranstaltung sitzen zu bleiben. 
Es ist möglich am eigenen Platz aufzustehen.

7. Gastronomie

Eigene Verpflegung ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten. Im Spreeauenpark gibt es ein gastronomisches Angebot zum Selbstkostenpreis und zur Selbstabholung. Durch Absperrungen und nachvollziehbare Wegekonzepte wird auch hier auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet. Der Verzehr kann dann jeweils an Ihrem zugewiesenen Platz im Besucherbereich erfolgen. Dort besteht dann, wie in der klassischen Gastronomie, keine Maskenpflicht.

8. Toiletten

Auf dem Veranstaltungsgelände stehen ausreichend Toiletten zur Verfügung, bitte folgen Sie den Hinweisschildern. Bei Bedarf begeben Sie sich auf kürzestem Wege und ohne Zwischenstopp dort hin und auch auf kürzestem Weg zurück zu ihrem Platz. Beim Toilettengang ist die ganze Zeit auf einen Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen zu achten. Die Toiletten werden regelmäßig gereinigt und es stehen Desinfektionsspender sowie Waschmöglichkeiten bereit. Es gelten auch hier die allgemeinen Hygieneregeln aus Punkt 3.

9. Rucksäcke/ Taschen

Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken über A4 Größe ist untersagt. Wir empfehlen größeres Gepäck zu Hause zu lassen. Es gibt keine bewachten Aufbewahrungsmöglichkeiten auf dem Gelände.

10. Jugendschutz

Für alle Veranstaltungen gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, das bedeutet:

unter 6 Jahre: kein Zutritt (auch nicht mit Begleitperson) - Ausnahme explizite Kennzeichnung als Kinderveranstaltung
unter 14 Jahre: Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person)
unter 16 Jahre: Veranstaltungsende vor 22 Uhr Zutritt ohne Begleitperson
unter 16 Jahre: Veranstaltungsende nach 22 Uhr Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungs-beauftragte Person)
unter 18 Jahre: Zutritt ohne Begleitperson

Ausgenommen sind Veranstaltungen die "Ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind, hier ist der Zutritt für Personen unter 18 Jahren in keinem Fall gestattet

11. Hinweis für Open-Air-Veranstaltungen

Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen). Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn noch keine 45 Spielminuten erreicht worden sind. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach

mehr als 45 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Eintrittskarten.

12. Haftung

Das Betreten der Veranstaltung bzw. auf das Gelände des Spreeauenparks erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und die Betreiberin des Geländes (CMT Cottbus GmbH) haften nicht bei einer Infektion der Gäste untereinander/durch Dritte und der sich daraus ergebenden Schäden - auf dem gesamten Veranstaltungsgelände bzw. während der Veranstaltung. Ein umfangreiches Hygienekonzept ist für das Veranstaltungsgelände erstellt und die Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen - unter Berücksichtigung der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020 - durch die zuständige Behörde der Stadt Cottbus erteilt worden. Allgemeinen Hygieneregeln während des gesamten Aufenthaltes im Spreeauenpark sind einzuhalten.

Stand: 20.04.2021